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Ein alarmierendes
Diagramm

Die
Privatinsolvenzen haben in den vergangenen Jahre deutlich zugenommen.
Insgesamt rund 302.000 Privatpersonen meldeten in den
letzten drei Jahren in
Deutschland ihren wirtschaftlichen Bankrott an und
erstreben eine Entschuldung.
Überschuldung liegt in der Regel dann vor, wenn der
Schuldner die Summe seiner fälligen
Zahlungsverpflichtungen auch in absehbarer Zeit nicht
begleichen kann und ihm zur Deckung seines
Lebensunterhaltes weder Vermögen noch
Kreditmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Jeder 12. Privathaushalt ist
pleite
Die Zahl der überschuldeten Haushalte in Deutschland ist
auf den Rekordwert von mehr als 3,1 Millionen gestiegen.
Damit könne jeder zwölfte Privathaushalt seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen.
Zusätzlich ist eine halbe Million Haushalte akut
gefährdet, in die Überschuldung abzurutschen. Seit 1993
hat sich die Zahl der überschuldeten Privathaushalte
mehr als verdoppelt. Die aktuellste verfügbare Zahl von
3,13 Millionen stammt dabei aus dem Jahr 2002; ist
seitdem weiter gestiegen. Denn schon damals sind rund
500.000 Haushalte nur noch knapp in der Lage gewesen,
regelmäßigen Zahlungspflichten wie der Miete
nachzukommen. Schon durch Reparaturkosten für eine
kaputte Waschmaschine oder steigende Energiepreise
drohten sie in die Schuldenfalle zu geraten.
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U. a. diese alarmierende Entwicklung hat
mich veranlasst,
den Umgang mit Geld und Schulden einmal von einer
anderen interessanten Seite zu beleuchten und darüber zu
referieren.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
ð
(klick) |
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Broschüre "In sechs
Jahren schuldenfrei -
Ein Überblick über das Verbraucherinsolvenzverfahren"
Diese Broschüre gibt
einen Überblick über den Gang des
Verbraucherentschuldungsverfahrens, wie er sich seit
dem 1. Dezember 2001 darstellt. Vorgestellt wird
dabei auch die neu eingeführte
Verfahrenskostenhilfe. Sie wurde eingerichtet, um
auch völlig mittellosen Schuldnern den Zugang zum
Verbraucherinsolvenzverfahren mit anschließender
Restschuldbefreiung zu eröffnen. Danach kann
Schuldnern, die nicht einmal über die notwendigen
Mittel zur Begleichung der Verfahrenskosten
verfügen, Stundung dieser Kosten gewährt werden.
Damit steht nunmehr die Chance zu einem
wirtschaftlichen Neubeginn jedem redlichen Schuldner
offen.
Broschüre als
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