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Mitgliedschaften
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Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden
Wirtschaft e. V.
Arbeitsschwerpunkt des Verbandes ist die
Durchsetzung und offizielle Anerkennung des von
der AGFin (Aktionsgemeinschaft
der Finanzdienstleisterverbände)
im Jahre 2002
verabschiedeten Wohlverhaltenskodex freier
Finanzdienstleister, der die Anforderungen der
EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie beinhaltet:
-
berufliche Qualifikation und Fortbildung
(insbesondere zum Fachwirt für Finanzberatung
IHK oder Fachberater für Finanzdienstleistungen
IHK)
-
Eintrag in das bundeseinheitliche Register,
positiver Leumund
-
Nachweis einer
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
-
Verwendung eines Beratungsprotokolls
-
Mitgliedschaft in einem Berufsverband der AGFin
-
Verpflichtung zu wettbewerbsgerechtem Verhalten
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