Jürgen Weinhardt Finanzberatung und Anlagenvermittlung, Versicherungsmakler e. Kfm.
Tel. 08294 - 2279    Fax 08294 - 2658    Email: info@jw-finanz.de    Am Kornfeld 6a  D-86477 Adelsried

 

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Verhalten im Schadensfall

10 wichtige Punkte nach einem Verkehrsunfall

 

  Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einem Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
  1. Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch ein so genannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenshöhe liegt nicht höher als bis 500 - 1000 Euro) dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvorschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.
     
  2. Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.
     
  3. Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges die die Tatsache eines Unfalls im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
     
  4. Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.
     
  5. Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).
     
  6. Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
     
  7. Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.
     
  8. Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständigen durch so genanntes Schadenmanagement ausgeschalten wird.
     
  9. Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen (Anwälte vermittelt z. B. die Arbeitergemeinschaft der Verkehrsanwälte im Deutscher Anwaltsverein)
     
  10. Der unabhängige KFZ- Sachverständige trägt dazu bei, dass auch die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadensersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient allen Versicherungsnehmer, die mit Ihren Prämien letztlich die Schadenbehebung finanzieren.
 

 

kostenloser Download

Dieser Unfallbericht gehört in jedes Fahrzeug, bei einem Verkehrsunfall sollten Sie und Ihr Unfallgegner den Unfallhergang schriftlich festhalten.

Der Europäische Unfallbericht hilft Ihnen dabei:

  • Drucken Sie den Unfallbericht zweimal aus, und legen beide Exemplare ins Handschuhfach. Im Ernstfall hilft Ihnen der Unfallbericht bei der schnellen Schadensregulierung.

  • Ideal wäre es, wenn Sie eine Kamera im Fahrzeug haben, dann könnten Sie den Unfallhergang auch im Bild festhalten. Hierbei genügt z.B. eine Einwegkamera, die Sie nach gebrauch wegwerfen können.

  • Zum Schluss lassen Sie alle Beteiligten unterschreiben. (Die Unterschrift bedeutet kein Schuldanerkenntnis.)
     

(klick)

(pdf-Datei 113 kb)

 

 

 

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