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Verhalten im
Schadensfall |
10
wichtige Punkte nach einem Verkehrsunfall
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Sofern Sie unverschuldet
mit Ihrem Fahrzeug in einem Verkehrsunfall
verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse
unbedingt folgende Punkte beachten:
- Dem Geschädigten
steht es grundsätzlich frei, einen
Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung
und Feststellung von Schadenumfang und
Schadenshöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann,
wenn die Versicherung ohne Zustimmung des
Geschädigten bereits einen Sachverständigen
bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das
Sachverständigengutachten sind
erstattungspflichtig. Sofern jedoch ein so
genannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenshöhe
liegt nicht höher als bis 500 - 1000 Euro) dürfte
als Schadensnachweis zumeist der Kostenvorschlag
einer Fachwerkstatt ausreichen.
- Die vollständige
Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe
gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm
zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem
Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über
die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der
Unfallschaden vollständig erkannt und ggf.
beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über
Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch
dann benötigt, wenn es später über den
Schadenhergang oder Ärger über die
Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des
Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des
Fahrzeuges festgestellt werden, so dass
Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder
Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden
können.
- Beim Verkauf eines
instand gesetzten Fahrzeuges die die Tatsache
eines Unfalls im Regelfall offenbarungspflichtig.
Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann
einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue
Schadenumfang belegt werden.
- Die Höhe eines
eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der
Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne
unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten
Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu
mehreren tausend Euro.
- Dem Geschädigten
steht es frei, sich die Reparaturkosten vom
Unfallgegner auf der Basis eines von ihm
vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen
(fiktive Abrechnung).
- Sie haben das
Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen
ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren
zu lassen.
- Benötigen Sie
keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen
unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie
statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung
verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem
jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des
Fahrzeuges, nach der die Höhe des
Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen
Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.
- Halten Sie die
Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren
Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der
Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die
gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird.
Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger
Kfz-Sachverständigen durch so genanntes
Schadenmanagement ausgeschalten wird.
- Zur Durchsetzung
seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen
Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen - die
Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers
grundsätzlich zu tragen (Anwälte vermittelt z. B.
die Arbeitergemeinschaft der Verkehrsanwälte im
Deutscher Anwaltsverein)
- Der unabhängige
KFZ- Sachverständige trägt dazu bei, dass auch die
gegnerische Versicherung vor unzutreffenden
Schadensersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient
allen Versicherungsnehmer, die mit Ihren Prämien
letztlich die Schadenbehebung finanzieren.
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kostenloser Download |
Dieser Unfallbericht gehört in jedes Fahrzeug, bei
einem Verkehrsunfall sollten Sie und Ihr
Unfallgegner den Unfallhergang schriftlich
festhalten.
Der
Europäische Unfallbericht hilft Ihnen dabei:
-
Drucken Sie den Unfallbericht zweimal aus, und legen
beide Exemplare ins Handschuhfach. Im Ernstfall
hilft Ihnen der Unfallbericht bei der schnellen
Schadensregulierung.
-
Ideal wäre es, wenn Sie eine
Kamera im Fahrzeug haben, dann könnten Sie den
Unfallhergang auch im Bild festhalten. Hierbei
genügt z.B. eine Einwegkamera, die Sie nach gebrauch
wegwerfen können.
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Zum Schluss lassen Sie alle
Beteiligten unterschreiben. (Die Unterschrift
bedeutet kein Schuldanerkenntnis.)
(klick)

(pdf-Datei
113 kb)
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