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Meine aktuelle Kundeninformation zum Lesen und Download
(4-seitig, 1,4 MB)

Mein Statement zur Weiterbildung "Fachwirt für
Finanzberatung IHK" in der Bayerisch-Schwäbische
Wirtschaft 10.2009
(305 KB)

Formulare und Ratgeber: |
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Schadensanzeigeformulare: |
Wir helfen Ihnen
natürlich beim Ausfüllen der Formulare. In allen
anderen Schadensfällen erhalten Sie die
Schadensmeldung von uns zugesandt.
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Verhalten im
Schadensfall |
Melden Sie uns bitte jeden
Schadensfall unverzüglich mit detaillierten
Informationen (WAS ist WANN, WIE und WO passiert)
telefonisch, per Fax,
online
oder per Post!
Ferner gilt (Obliegenheitspflichten des
Versicherungsnehmers)!
-
Kein
Schuldanerkenntnis abgeben
-
keine
Zahlungen leisten
-
Beweise sichern (Fotos, Zeugen, beschädigte Sachen
verwahren etc.)
-
Schaden begrenzen (Reparatur veranlassen - nach
Rücksprache mit uns)
Beispiel
Leitungswasserschaden
Bitte beachten Sie
bei einem Leitungswasserschaden folgende Punkte:
- Wasserzufuhr
abstellen: Absperrhähne und Hauptwasserhähne -
meist hinter der Wasseruhr - schließen.
- Stromzufuhr
unterbrechen: Im Schadensbereich keine
elektronischen Geräte in Betrieb nehmen, um eine
Gefährdung von Personen und elektrischen Anlagen
auszuschließen. Vorsichtshalber Sicherungen aus
der Verteilung entfernen.
- Wasser entfernen :
Stehendes Oberflächenwasser absaugen bzw.
aufnehmen. Gegebenenfalls zum Absaugen großer
Wassermengen Feuerwehr anrufen.
- Inventar sichern:
Inventar, Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte
aus dem Gefahrenbereich bringen und/oder vor
weiterer Feuchtigkeitseinwirkung schützen bzw.
auslagern. Dies gilt besonders für wertvolle
Güter: Dokumente, Bücher, Teppiche, Gemälde etc.
Sofern dies nicht möglich ist, Möbel auf Klötze
stellen. Lose Teppiche flach legen oder liegen
lassen; Wasser absaugen oder mit Tüchern
aufsaugen.
- Lüften/Trocknen:
Durch Lüften die Luftfeuchtigkeit senken.
Trocknen, Heizen und Reinigen soweit selber
möglich.
10 wichtige Punkte
nach einem Verkehrsunfall
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Patientenverfügung, Vorsorge- und
Betreuungsvollmacht |
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Achtung! Seit 01.09.2009
gilt neues Patientenverfügungsgesetz! |
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( 1,4 MB) |
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