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AGB / Versicherungsmaklerauftrag
Unsere
AGB`s entsprechen innerhalb der Versicherungsvermittlung
unserem Maklerauftrag.
Der Maklerauftrag kommt mittels Unterschrift
des Auftraggebers (Versicherungskunden) und des Maklers
zustande.
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Auszug aus unserem
Maklerauftrag
Die Vergütung (Provision/Courtage) für die
Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit des
Versicherungsmaklers trägt gewohnheitsrechtlich das
Versicherungsunternehmen. Sie ist Bestandteil der
Versicherungsprämie.
Zusätzliche Kosten für den Kunden entstehen nicht,
es sei denn, es wurde eine gesonderte schriftliche
Vergütungsvereinbarung (Honorarvereinbarung) geschlossen.
Ihr Gutes Recht!
Seit 1.1.2008 trat
das neue
VVG (Versicherungsvertragsgesetz) in Kraft. Primäres
Ziel des neuen VVG ist es, den Verbraucherschutz
wesentlich zu verbessern. Vor allem führt die
Neuregelung eine umfassende Verbesserung der
Informations- und Beratungspflichten gegenüber dem
Verbraucher ein.
Gemäß Verordnung über Informationspflichten bei
Versicherungsverträgen § 4 (4) muss dem
Versicherungsnehmer (Verbraucher) ein so genanntes
Produktinformationsblatt, u. a. mit Ausweisung der
Abschluss- und Vertriebskosten sowie sonstigen
Kosten in Euro, ausgehändigt werden.
Diese neue Kostentransparenz (leider bezieht das
Gesetz nicht die Ausweisung aller
Produktkosten, z. B. Trading- bzw.
Transaktionskosten bei Wertpapierpolicen. ein) zeigt dem
Kunden nun auf, welche Kosten er zunächst mit seinen
Beiträgen bezahlt.
Hier mag in vielen Fällen eine separate
Vergütungsvereinbarung mit dem Makler und die
Vermittlung eines abschlusskostenfreien Nettotarifes
die fairere Variante sein. Wir sprechen dies offen
an und beziehen diese Möglichkeit selbstverständlich
in der Beratung und Vermittlung mit ein. |
AGB Download - 93,2 KB
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